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Gesellschaft & Soziales
  Verfügungen
  18.06.2007 von VMaxx

Verfügungen

Sie haben das Recht, in eigenen persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- oder Einwilligungsfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. Verschiedene Möglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) bieten sich an.

Patientenverfügung
Menschen jedes Alters können in eine für sie sehr kritische Situation gelangen. Eine Situation, in der schwerwiegende medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen.

Für die Entscheidung und das Handeln des Arztes in einer derartigen Lage ist der Patientenwille ausschlaggebend. Wenn dieser Wille nicht bekannt ist, hat künstliche Lebensverlängerung absoluten Vorrang.

Wenn ein Mensch in dieser Situation nicht mehr willensfähig ist, sind den Angehörigen ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen die Hände gebunden. Alle Beteiligten müssen sich dann Anordnungen des Vormundschaftsgerichtes beugen. Es bestehen jedoch verschiedene Möglichkeiten, diesen Situationen vorzubeugen und rechtzeitig seinen Willen festzulegen, beispielsweise durch eine Patientenverfügung. Patientenverfügungen sind nach geltendem Recht grundsätzlich verbindlich, soweit nicht rechtlich verbotenes (z.B. aktive Sterbehilfe) verlangt wird.

Inzwischen existieren eine Vielzahl verschiedener Vordrucke für Patientenverfügungen. Dabei gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede. Oft sind sie sehr allgemein und sehr ungenau verfasst (und damit in einer konkreten Entscheidungssituation unklar). Sie spiegeln auch kaum das eigene Wertesystem und die ganz persönlichen Bedürfnisse des Patienten wider.

Deshalb ist es sinnvoll, unter Zuhilfenahme seriöser Vordrucke, eine eigene Patientenverfügung zu verfassen, die auf Ihre ganz persönliche Lebenssituation abgestimmt ist. Das setzt voraus, dass Sie sich in aller Ruhe Gedanken über Ihre Vorstellungen und Ängste im Hinblick auf das eigene Sterben machen. Hilfreich sind ausführliche Gespräche mit Ihren behandelnden Ärzten über die möglichen medizinischen Probleme und Risiken in Ihrem persönlichen Fall. Teilen Sie den Ärzten und nahestehenden Menschen Ihre Wünsche und Vorstellungen mit. So wissen sie in einer Entscheidungssituation, was Ihnen wichtig ist.

Die Patientenverfügung sollte ergänzt werden durch die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht


Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine (oder auch mehrere) vertrauenswürdige Person(en) Ihrer Wahl, Sie in den zuvor genau von Ihnen festzulegenden Angelegenheiten zu vertreten und für Sie zu entscheiden. In bestimmten Fällen bedarf der Bevollmächtigte der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes. Er vertritt Ihre Interessen, z.B. gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal, und muss sich dabei an Ihren mutmaßlichen Willen halten. Sprechen Sie daher im Vorfeld immer wieder ausführlich mit Ihrem/n Bevollmächtigten über Ihre Wünsche und Vorstellungen.


Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.

Das Gericht bzw. der Betreuer sind im Grundsatz an diese Wünsche gebunden. Eine andere Person darf nur dann durch das Gericht bestellt werden, wenn sich die in der Betreuungsverfügung genannte Person als ungeeignet erweist. Den Umfang der Befugnisse des Betreuers bestimmt das Gericht.


Lassen Sie sich über die Tragweite und die korrekte Abfassung einer Vollmacht juristisch beraten.





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